Gemeindeversammlung der politischen Gemeinde Boppelsen 4.12.2023 - Ablehnung Tempo 30

Ablehnung flächendeckende Einführung von Tempo 30 in Boppelsen

Der Gemeinderat (GR) beantragt der Gemeindeversammlung vom 14.12.2023 die flächendeckende Einführung (exkl. Kantonsstrasse) von Tempo 30 in Boppelsen. Die Rechnungsprüfungskommission (RPK) beantragt der Gemeindeversammlung die Ablehnung des hierfür veranschlagten Kredits von CHF 70‘000. Die FDP Boppelsen begrüsst die Entscheidung der RPK und die diesbezüglichen Überlegungen, die zur Ablehnung des Investitionskredites führten.

Das Vorgehen des GR sieht eine flächendeckende Einführung von Tempo 30 in Boppelsen (exklusiv Kantonsstrasse) vor, auch an Strassen, wo bereits heute nur im Schritttempo gefahren werden kann (Bspw. Hinterdorf) oder wo Messungen (Bspw. an der Hofwiesenstrasse und Rebergstrasse) des GR gezeigt haben, dass zum Zeitpunkt der Messungen ca. 85% der Fahrzeuge mit höchstens 32 km/h bzw. mit 37 km/h verkehrten. Ebenso werden im Konzept die Möglichkeiten von strassenbaulichen Massnahmen (bspw. Anbringung von Parklätzen an der Hofwiesenstrasse), welche sofort zu einer Temporeduktion führen würden, nicht in Betracht gezogen.

Fazit: Die Einführung von Tempo 30 an verkehrstechnisch neuralgischen Stellen (insb. Querungen von Strassen und gefährlichen Stellen durch Schulkinder) unterstützt die FDP Boppelsen, aber nicht eine wirkungslose und flächendeckende Einführung. Die FDP Boppelsen ist der Ansicht, dass das Konzept zur Einführung von Tempo 30 nicht ausgereift ist und durch den GR überarbeitet werden muss. Daher empfiehlt die FDP Boppelsen den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern anlässlich der GV vom 14.12.2023 die Ablehnung bzw. Rückweisung des Kredites zur flächendeckenden Einführung von Tempo 30 in Boppelsen.

 

FDP Boppelsen