Generalversammlung & Grillplausch
27 . Juni 2025 - 00:00
Traktanden:
- Abschluss Planungskredit für die Durchführung einer Gesamtleistungssubmission
- Abnahme Budget 2023 Sekundarschule Unteres Furttal
- Allfälliges gemäss § 17 des Gemeindegesetzes
Anfragen nach § 17 des Gemeindegesetzes von allgemeinem Interesse über einen Gegenstand der Sekundarschulverwaltung müssen mindestens 10 Arbeitstage vor der Sekundarschulgemeindeversammlung schriftlich und von der anfragenden Person unterzeichnet der Sekundarschulpflege eingereicht werden.
Stimmberechtigt sind alle in Boppelsen, Dänikon, Hüttikon und Otelfingen niedergelassenen Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind. Die Niederlassung beginnt mit der Abgabe der Ausweisschriften.
Die Akten zu den Geschäften liegen ab Donnerstag, 27. Oktober 2022 in der Gemeindekanzlei Otelfingen, Vorderdorfstrasse 36, Otelfingen, zur Einsicht auf oder können auf www.sekuf.ch eingesehen werden.
8112 Otelfingen, 21. Oktober 2022
Sekundarschule Unteres Furttal